Max-Eberhard-Lösel-Stiftung 
 

Förderung und Spenden

Helfen Sie uns bei unserer Arbeit durch Spenden, Zuwendungen zum Stiftungsvermögen, Testamente oder Vermächtnisse.

Die Max-Eberhard-Lösel-Stiftung kann als rechtsfähige juristische Person auch im Rahmen eines Testaments oder eines Vermächtnisses bedacht werden. Sie erhalten zu diesem Thema auch gern eine erste persönliche Beratung durch unseren RA Burkhard Brießmann, der die Stiftung berät und vertritt.